RentenversicherungDie private Rentenversicherung zählt zu den beliebtesten Produkten, wenn es um regelmäßiges Sparen und den Aufbau einer privaten Altersvorsorge geht. Auch wenn das Produkt von Versicherungen vertrieben wird und auch Versicherung genannt wird, so handelt es sich bei der privaten Rentenversicherung vom „Charakter“ her doch eher um einen Sparplan. Vom Grundprinzip her funktioniert die private Rentenversicherung wie eine Kapitallebensversicherung, nur das der Tod des Versicherten nicht versichert werden kann. Zunächst muss sich der Versicherte bei Abschluss des Vertrages entscheiden, bis wann die Rentenversicherung von der Laufzeit her reichen soll. Auch die Höhe des Beitrages muss festgelegt werden. Bezüglich der Rendite kommt es darauf an, ob man sich für die klassische Variante der privaten Rentenversicherung oder für die fondsgebundene Rentenversicherung entscheidet. Die Rendite bei der klassischen Rentenversicherung ist mit ca. 4-5 Prozent im Durchschnitt betrachtet geringer als bei der Rentenversicherung, die in Fonds investiert. Hier kann man davon ausgehen, dass man im Durchschnitt einen Ertrag zwischen sieben und acht Prozent im Jahr erzielen kann. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann sich der Kunde dann entscheiden, ob das angesammelte Kapital in einer Summe oder als monatliche Rente ausgezahlt werden soll.
LebensversicherungDie Lebensversicherung ist mittlerweile ein sehr vielfältig einsetzbares Produkt aus dem Versicherungsbereich geworden, welches sowohl zur Absicherung als auch zum Kapitalaufbau verwendet werden kann. So dient die Lebensversicherung mit ihren verschiedenen Varianten zum Beispiel zum Aufbau einer Altersvorsoge, als Absicherung für die Familie, zur Sicherung eines Kredites oder auch als Tilgungsersatz eines Darlehens. Es können zwei Hauptarten von Lebensversicherungen unterschieden werden, nämlich zum einen die Risikolebensversicherung und zum anderen die Kapitallebensversicherung. Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie der finanziellen Absicherung der Angehörigen des Versicherten, die dann notwendig sein könnte, wenn der Versicherte versterben sollte und somit dessen bisher erzieltes Einkommen nicht mehr vorhanden wäre. Auch zur Absicherung einer Darlehensforderung seitens der Bank kann eine Risikolebensversicherung verwendet werden.Bei der Kapitallebensversicherung ist es so, dass diese ebenfalls stets eine Risikolebensversicherung enthält, aber man zusätzlich durch die Beitragszahlung noch Kapital ansammeln kann. Daher wird die Kapitallebensversicherung auch oftmals dazu verwendet, um eine private zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Es gibt zwei verschiedenen Arten der Kapitallebensversicherung. Das ist auf der einen Seite die klassische Kapitallebensversicherung, im Rahmen derer die Versicherungsgesellschaft in sichere Produkte wie Anleihen oder Termingelder investiert. Auf der anderen Seite gibt es schon seit einigen Jahren die fondsgebundene Lebensversicherung. Hier ist es so, dass die Versicherungsgesellschaft das Kapital der Anleger in verschiedene Fonds investiert, in der Regel handelt es sich dabei um die relativ renditestarken Aktienfonds.
RiesterrenteDie »Riester-Rente« ist eine zusätzliche Rentenvorsorge, welche durch staatliche Zulagen gefördert wird.Der Aufbau einer privaten Altersversorgung wird durch staatliche Förder-maßnahmen flankiert, die auch und gerade Bezieher kleiner Einkommen und Familien mit Kindern besonders unterstützen sollen. Damit sollen besondere Sparanreize gesetzt werden. Die Förderung der privaten Altersvorsorgung erfolgt vorrangig in Form von Zulagen, welche kontinuierlich bis zum Jahr 2008 ansteigen. Wie hoch diese Zulagen sind, hängt vom Einkommen, den Sparleistungen und der Anzahl der Kinder ab. Die von Ihnen zu erbringenden Beiträge sind freiwillig, eine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge besteht nicht.
Rürup/BasisrenteDie »Rürup-Rente« (Basis Rente) ist vor allem für Selbstständige gedacht, die ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.Daher ist sie in ihrem Konzept der gesetzlichen Rente nahe verwandt. Die Basisrente darf nicht auf eimal, also in einer Summe, ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als monatliche Raten - frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte gesparte Summe verloren.Sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt. Wird eine Hinterbliebenenversorgung mitabgeschlossen, gilt diese nur für den Ehepartner der versicherten Person. Auch eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann gegen Mehrkosten eingeschlossen werden.Die Rürup Rente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. (Kann aber im gegenzug auch nicht gepfändet werden)Weder das Sozialamt noch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) greift auch dann nicht auf die Rürup Rente zu, wenn der Versichere Bezüge bekommen sollte. Diese Hartz IV-Sicherheit gilt auch für Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung.Da viele Selbstständige nicht pflichtversichert sind in der gesetzlichen Rentenversicherung, können sie, indem sie die Rürup Rente abschließen, nun ebenfalls Steuern in der Beitragsphase sparen.
Private KrankenvollversicherungDie Private Krankenvollversicherung (PKV) kennt nur freiwillig Versicherte.Generell haben Beamte, Selbständige, Freiberufler und Angestellte / Arbeiter mit einem Arbeitseinkommen oberhalb der Jahresendgeltgrenze von 49.950,- Euro, das entspricht 4.162,50 Euro im Monat (bei 12 Monatsgehältern pro Jahr, Stand 2010) die Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern.Beamte erhalten von Ihrem Dienstherrn zu den entstandenen Kosten der Krankheit eine Beihilfe. Der verbleibende Rest wird über eine sogenannte Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt. Gleiches gilt für den Pflegefall.
KrankenzusatzversicherungDie überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist Pflichtmitglied in der gesetzlichen . Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen wird regelmäßig durch die jeweilige Bundesregierung reformiert.Aufgrund der defizitären Finanzsituation der Kassen bedeutet dies häufig eine Einschränkung des Leistungsumfanges. Die medizinische Grundversorgung wird zwar durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt, doch was ist, wenn der Patient im Krankheitsfall lieber rundum abgesichert sein möchte und gegebenenfalls – bspw. im Krankenhaus – einen gewissen Komfort genießen möchte?Für diesen Fall bietet sich der Abschluss einer privaten an. Dies kann für einzelne Bereiche (z.B. Krankenhauszusatzversicherung) erfolgen. Häufig werden aber auch Versicherungen angeboten, die unterschiedliche Leistungen absichern, so z.B. Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandskrankenversicherung.
ZahnzusatzversicherungIm Verlauf der Einschränkungen der gesetzlichen Krankenkassenleistungen in den letzten Jahrzehnten war es besonders der Bereich Zähne und Zahnersatz, der mit die meisten Einschränkungen hinnehmen und wo der Versicherungsnehmer mehr zahlen musste. Da in der Regel jeder Mensch im Laufe seines Lebens mit der Notwendigkeit eines Zahnersatzes oder einer größeren Zahnbehandlung konfrontiert wird, die nicht selten auch mit hohen Kosten verbunden sind, bietet es sich an eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese kommt in solchen Fällen zum Einsatz und übernimmt je nach Versicherungsart einen Teil oder gar die Gesamtkosten der Zahnarztrechnung.
AuslandsreisekrankenversicherungDie Auslandsreisekrankenversicherung bietet Schutz bei Aufenthalten im Ausland. Sie kann für kurzfristige und auch längerfristige Aufenthalte abgeschlossen werden, egal ob der Aufenthalt im Rahmen eines Urlaubs, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit erfolgt. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt während einer Auslandsreise die Kosten ambulanter und stationärer Behandlung im Ausland oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause.
PflegezusatzversicherungDie Leistungen der Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht, um die Kosten im Pflegefall zu decken. Diese Versorgungslücke kann durch zwei verschiedene Formen von Zusatzversicherungen geschlossen werden: * Pflegetagegeld Der Pflegebedürftige erhält pro Tag eine vertraglich fixierte Summe, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Summe steht zur freien Verfügung. * Pflegekostenversicherung In Abhängigkeit von den tatsächlich entstandenen Kosten wird ein prozentualer Anteil erstattet.
Berufsunfähigkeitsversicherung"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."Für den Eintritt der Berufsunfähigkeit gibt es vielfältige Ursachen. Dieses sind neben den klassischen Erkrankungen der Knochen immer mehr Erkrankungen der Psyche, welche meist auf Stress oder Überlastung zurück zu führen sind.Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern.Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt.
DienstunfähigkeitsversicherungUnter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter oder Soldat auf Grund körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn zu erfüllen. Dienstunfähigkeit wird durch ein amtsärztliches, truppenärztliches bzw. ärztliches Gutachten festgestellt. Der Beamte wird je nach Status bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen. Aktuelle Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit Dienstunfähigkeit gleichzusetzen, jedoch kann länger dauernde Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für Dienstunfähigkeit sein.Abhängig vom Status des Beamten und davon, ob die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist oder nicht, ergeben sich verschiedene Leistungsansprüche gegen den Dienstherrn.Gegen eine Dienstunfähigkeit kann sich der Beamte oder Soldat zusätzlich privat versichern.
Private HaftpflichtversicherungEin kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit oder einfach nur Pech - ein Missgeschick oder ein Unfall ist schnell geschehen, und die Kosten zur Schadensbehebung können ganz schön hoch sein. Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie Dritten zufügen und für die Sie verantwortlich sind.Abwehr unberechtigter AnsprücheMacht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflicht wertvolle Hilfe. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung. Weitere Haftpflichtsparte:- Tierhalterhaftpflicht ( Hunde/Pferde )- Grund- und Hausbesitzer Haftpflicht- Gewässeschadenhaftpflicht- Dienst- / Lehrerhaftpflicht
HausratversicherungZum Hausrat gehören alle Sachen, die sich in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen (Keller, Dachboden, Garage, Gartenhaus und Nebenbauten) befinden. Durch eine Hausratversicherung werden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel ersetzt. Darüber hinaus können Sie sich auch gegen elementare Gefahren wie zum Beispiel Überschwemmungen versichern. Die Entschädigung erfolgt dann im Schadenfall zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert) beziehungsweise werden die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten für Sachen gleicher Art und Güte sowie eine Reihe schadensbedingter Folgekosten ersetzt. Oft werden die Werte der Einrichtungsgegenstände einer Wohnung unterschätzt. Bedenken Sie einmal, was Sie im Totalschadenfall alles neu kaufen müssten! Kleidung, Geschirr, Einrichtung, alle elektrischen Geräte - das kostet! Vielleicht haben Sie nicht sofort soviel Geld zur Verfügung, um nach einem Schadenfall die Neuanschaffung der verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände aus eigener Kraft zu finanzieren. Eine Hausratversicherung entschädigt Sie für die notwendigen Wiederbeschaffungen nach einem Schadenfall.
UnfallversicherungOb auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen. Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet. Ebenfalls als Unfall gilt, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden. Die private Unfallversicherung leistet in diesen Fällen insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt. Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.
RechtsschutzversicherungDer Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang notwendig sind. Das sind die Kosten des Anwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Der Versicherer gewährt auch zinslose Darlehen für Strafkautionen. Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den neuen ARB (ARB 2000) gibt es darüber hinaus - mit einer etwas geringeren Versicherungssumme und bei nicht beruflich bedingten Aufenthalten von bis zu 6 Wochen - weltweiten Versicherungsschutz.
WohngebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).